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Schöffen und Jugendschöffen gesucht!

10.01.2023

   Gemeinde

    Sülstorf

   - Der Bürgermeister -

 

Schöffen und Jugendschöffen gesucht!

 

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben hat die Gemeinde Sülstorf einen Vorschlag zur Wahl der Schöffen für den Amtsgerichtsbezirk Schwerin für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 zu unterbreiten. Die Wahl wird durch den Wahlausschuss des Amtsgerichtes durchgeführt und erfolgt im zweiten Halbjahr 2023.

Wer gerne als Schöffe oder Schöffin tätig sein möchte, muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

- Deutsche Staatsangehörigkeit

- Mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt

- Länger als 1 Jahr im Amtsbereich Ludwigslust-Land wohnhaft

- Keinerlei Vorstrafen

 

Weiterhin haben die Gemeinden Sülstorf, Lübesse und Uelitz eine Frau und einen Mann zur Wahl der Jugendschöffen vorzuschlagen. Die Aufstellung der Vorschlagsliste erfolgt durch den Jugendhilfeausschuss des Landkreises Ludwigslust-Parchim. Ansprechpartner ist hier Herr Görn (Tel 03871 – 722 5161).  

 

Mit der Aufnahme in die Vorschlagslisten ist nicht verbunden, dass Sie auch tatsächlich gewählt werden. Da dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht stets doppelt so viele Kandidaten vorzuschlagen sind, wie tatsächlich zu wählen sind, bleibt mindestens die Hälfte der Bewerber unberücksichtigt.

 

 

Wer sich für das Amt als Schöffe oder Jugendschöffe interessiert, meldet sich bitte beim Amt Ludwigslust-Land, Wöbbeliner Straße 5, 19288 Ludwigslust bzw. per E-Mail .

 

 

Sülstorf, den 06. Januar 2023

 

                                                

 Roland Peters

Bürgermeister